Der genetische Fingerabdruck bei der Verbrechensaufklärung

Die Methode des genetischen Fingerabdrucks (DNA-Fingerprinting, DNA-Profiling) hat seit Mitte der achtziger Jahre die Identifizierung von Genen im Bereich sowohl der Kriminaltechnik als auch bei genealogischen Analysen, Vaterschaftstests, stark beeinflusst.

Kleinste Spuren von DNA können in forensischen oder auch kriminaltechnischen Laboren untersucht werden und liefern so einen Hinweis auf die Identität eines Täters, oder auch, im Falle von Verwandtschaftsanalysen, auf einen möglichen Vater. Ausreichend für forensische Analysen zur Aufklärung von Verbrechen sind minimale, am Tatort hinterlassene Spuren, die noch Erbmaterial enthalten, so zum Beispiel Blut an einem Glassplitter oder Speichelreste an einer Zigarettenkippe.

Trotzdem im Fernsehen in momentan so angesagten US-Filmen wie CSI, Crossing Jordan oder auch Bones Verbrechen durch die Forensik rasant aufklärt, sieht die Realität etwas anders und zeitraubender aus.

Das Verfahren zur Herstellung eines genetischen Fingerabdrucks ist kompliziert und basiert grundlegend darauf, dass jeder Mensch je zur Hälfte die Erbmerkmale seiner Eltern geerbt hat. Mit Hilfe der PCR (Polymerasen Kettenreaktion) wird eine vorhandene, meist geringe Menge an DNA künstlich vermehrt und auf Übereinstimmungen mit Proben eines möglichen Verdächtigen untersucht.

Vergleichbar dazu ist die Methode, ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Menschen zu bestimmen. Auch hier werden die geringe Mengen an Zellmaterial, dass durch einen Mundhöhlenabstrich oder eine Blutprobe gewonnen wird, durch die PCR vervielfältigt und auf Übereinstimmungen untersucht.

Schlagzeilen macht der genetische Fingerabdruck hauptsächlich nach spektakulären Verbrechen, wenn die Polizei zu einem Massenspeicheltest aufruft. Können Tatortspuren niemandem zugeordnet werden, soll ein Massengentest, wie er zum Beispiel im Mai 2010 in Hannover durchgeführt wurde, zum Täter führen. Bevor es dazu kommt, können Tatortspuren jedoch mit jenen genetischen Fingerabdrücken verglichen werden, die in der DNA-Datei beim Bundeskriminalamt seit 1998 gesammelt und gespeichert werden. Bei definierten bestimmten Straftatbeständen, bspw. Sexualdelikte, Einbruch, Erpressung oder Mord, darf ein DNA-Fingerabdruck in dieser Datei gespeichert werden.

So haben allein im Jahr 2002 die hier gespeicherten Spuren dazu beigetragen, bundesweit 66 Morde aufzuklären.

Eurofins Medigenomix, Ebersberg, www.vaterschaftsanalyse.de

Aussender
Claudia Strelzing
Anzinger Str. 7a
85560 Ebersberg

claudiastrelzing@eurofins.com

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