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Steuerliche Anerkennung bei Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Grenzgänger hat Bestand
Mit großer Freude hat Rainer Zeller, Experte für Grenzgängerberatung bei der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH in Buggingen, die Entscheidung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe aufgenommen.
Die Aktualisierung des Erlasses von 2007 gibt die erhoffte Bestätigung: der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Grenzgänger ist unbesorgt möglich, die steuerliche Anerkennung hat Bestand.
„Durch die Bekräftigung des Erlasses von 2007 können Grenzgänger, also Arbeitnehmer die in Deutschland wohnen, jedoch in der Schweiz arbeiten, beim Neuabschluss einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge für Grenzgänger alle Vorteile einer solchen Versicherung für sich nutzen,“ erläutert Zeller.
Warum diese Entscheidung so wichtig und begrüßenswert ist, darüber informiert Rainer Zeller, der sich intensiv mit diesem Thema befasst hat: „Das Rentensystem in der Schweiz unterscheidet sich in einigen Punkten vom Versicherungssystem in Deutschland. Der demographische Wandel macht sich aber auch in der Schweiz zunehmend bemerkbar. Galt früher daher die Absicherung in der Schweiz als wesentlich besser, ist vielen Grenzgängern heute noch nicht bewusst, wie groß die Differenz des Arbeitsgehalts zur tatsächlichen späteren Rente sein wird.“
„Durch den Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Grenzgänger, mindern sie diese drohende Rentenlücke mit freier Wahl der Altersleistungen, also entweder Rente oder Kapital. Der besondere Vorteil hierbei ist, dass Grenzgänger zusätzlich Steuern sparen, da 40 bis 45 Prozent der monatlichen Anlage steuerlich beim Finanzamt abgesetzt werden können. Außerdem reduzieren die Grenzgänger ihre vierteljährliche Steuervorauszahlung durch den Abzug des Beitrags der Altersvorsorge“, führt Zeller weiter aus.
„Darüber hinaus erlangen Grenzgänger die Gleichstellung mit ihren Schweizer Kollegen durch eine Versicherung, die mit der Altersvorsorge-Säule 3a vergleichbar ist“, ergänzt Herr Zeller seine Ausführung und weist auch ganz deutlich darauf hin, dass die Direktversicherung beim Wechsel des Arbeitgebers in der Schweiz, sowie auch beim Arbeitsplatzwechsel zurück nach Deutschland übertragbar sei.
Und Rainer Zeller weiter: „Neben den Fragen der Grenzgänger zum Thema Krankenversicherung, ist der Beratungsbedarf zu dieser Form der stark steuerlich geförderten Absicherung, bei den Kundengesprächen besonders groß. Unsere Erfahrung zeigt, dass Grenzgänger in hohem Maße von der Optimierung Ihrer Altersvorsorge profitieren, daher bieten wir in der Beratung auch eine Prüfung von bereits bestehende Absicherungen an.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DIE CITYAGENTUR – AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH
Herr Rainer Zeller
Im Mittelfeld 19
79426 Buggingen
Deutschlandfon ..: 07631 / 2512
fax ..: 07631 / 2501
web ..: http://www.amex-zeller.de/
email : info@amex-zeller.deDie AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH besteht seit 2003 und bietet am Standort Buggingen mit derzeit 10 Mitarbeitern ein Team von Spezialisten mit höchster Kompetenz in allen Versicherungsbereichen. Zudem verfügt das Unternehmen mit der Grenzgänger-Beratungsstelle DIE CITYAGENTUR über ausgewiesene Experten in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.
Weitere Informationen zur AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und der Grenzgänger-Beratungsstelle unter: www.amex-zeller.de bzw. www.die-cityagentur.de
„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Pressekontakt:
Markgräfler Verlag GmbH
Herr Dirk Ruppenthal
Wilhelmstrasse 4
79379 Müllheimfon ..: 07631-9387927
web ..: http://www.markgraefler.de
email : ruppenthal@markgraefler.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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