-
Nur Maklerleistung führt zu Maklerlohn
Bei fast jedem Immobilienkaufvertrag und oft auch bei dem Abschluss von Mietverträgen werden Makler beauftragt. Im Nachhinein kommt es manchmal zu Streit, ob der Maklerlohn zu zahlen ist.
Manche/r meint, der Makler oder die Maklerin hätte kaum etwas getan und könne kein Geld verlangen. Muss man seinen Makler auch bei fehlender Maklerleistung bezahlen?
Die Antwort lautet wie so oft bei uns Juristen: Es kommt darauf an. Neben dem Abschluss eines wirksamen Maklervertrages stellt die Rechtsprechung darauf ab, dass eine sogenannte wesentliche Maklerleistung gegeben sein muss. Der Makler schuldet einen Arbeitserfolg, nicht einen Erfolg schlechthin. Seine Maklertätigkeit muss zum Kaufvertragsschluss geführt haben. Dies wird unabhängig hiervon gefordert, ob Gegenstand des Vertrages lediglich der Nachweis einer Abschlussmöglichkeit ist oder die Vermittlung eines Kaufvertrages. Im ersten Fall schuldet der Makler lediglich die Benennung des möglichen vertragswilligen Vertragspartners und des Objektes. Im zweiten Fall muss er bewusst und aktiv auf die Willensbildung der Vertragspartner einwirken und so den Kaufvertrag oder Mietvertrag zustande bringen.
Selbst wenn dem Kunden die Immobilie bekannt war, kann die Mitteilung von vertragsrelevanten Umständen eine Maklerleistung sein, die eine Provision auslöst. Dies kann in der Antwort auf Nachfragen zu einer Grundschuld, einem Erbbaurecht und einer notwendigen Zustimmung durch das Betreuungsgericht im Hinblick auf die Erklärung des Verkäufers gegeben sein. So hat das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 29.03.2021, 18 U 18/20 entschieden.
Auch eine Innenbesichtigung des Objektes stellt regelmäßig eine wesentliche Maklerleistung dar (Landgericht Berlin vom 09.12.2011, 19 O 284/11). Dies umso mehr, wenn Informationen über die grundbuchrechtliche Belastung des Grundstückes, die ideelle Teilung, die bauliche Substanz und die Notwendigkeit einer gemeinsamen Nutzung des Wasseranschlusses mit dem Nachbarn gegeben wurden.
Fragen Sie sich, ob eine wesentliche Maklerleistung vorliegt, sodass ein Vergütungsanspruch gegeben ist? Vereinbaren Sie gern einen Termin zur Beratung in meinem Büro, wahlweise persönlich, schriftlich, telefonisch oder per Videokonferenz.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Deutschlandfon ..: 0202 76988091
fax ..: 0202 76988092
web ..: http://www.kanzlei-scheibeler.de
email : kanzlei@kanzlei-scheibeler.deIch bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.Pressekontakt:
Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertalfon ..: 0202 76988091
web ..: http://www.kanzlei-scheibeler.de
email : kanzlei@kanzlei-scheibeler.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Fallstricke bei einer online Immobilienbewertung ShopLC führt YOTPO-Treuepunkte für Kunden ein
Nur Maklerleistung führt zu Maklerlohn
auf Wo Was suchen
Wo Was – neu veröffentlicht
- OceanaGold gibt Preisfestsetzung für Börsengang der 20%igen Beteiligung an OGPI bekannt
- Sernova gibt organisatorisches Update bekannt
- Neues Highlight der Kammeroper Frankfurt: Das Schloss am Ende der Straße
- In Steinburg sind die Molche los – SH Netz überprüft Gastransportleitung zwischen Brokdorf und Hochfe
- IsoEnergy stellt Update zur Winterexploration bereit
- Diskussion über Stilllegung oder Umwidmung von kommunalen Gasnetzen
- KPOP Fusion 2024, die Tour für die Community und mit der Community.
- Wir bieten Ihnen eine erstklassige Computerentsorgung in Remich (Luxembourg) und das sogar kostenfrei.
- Kodiak gibt neue Kupfer-Porphyr-Entdeckung in Zone 1516 sowie letzte Bohrergebnisse für 2023 bekannt
- NurExone Biologic Inc. kündigt strategische Expansion auf die US-Finanzmärkte mit Genehmigung des Listing-Antrags auf OTCQB und DTC-Eignung an
Content veröffentlichen auf WO WAS
Dieser Content wurde veröffentlicht von Connektar
Wo Was – Archiv
Wo Was – Informationen und News
Comments are currently closed.