• 9 Thesen von Fernholz für eine nachhaltige Reform des Einwegkunststofffondsgesetzes

    Die Fernholz GmbH setzt sich für eine zukunftsfähige Umweltgesetzgebung ein: In 9 klar formulierten Thesen fordert das Unternehmen eine grundlegende Reform des Einwegkunststofffondsgesetzes.

    BildDie Fernholz GmbH, ein führendes mittelständisches Unternehmen in der Kunststoffverpackungsbranche, fordert mit 9 Thesen eine Reform des Einwegkunststofffondsgesetzes. Die bisherigen Regelungen führen zu übermäßigen Belastungen für die mittelständische Industrie, ohne einen spürbaren ökologischen Mehrwert zu bieten. Stattdessen braucht es klare, faire und innovationsfördernde Maßnahmen, um eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu erreichen.

    Was ist das Einwegkunststofffondsgesetz?

    Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte, Abgaben in einen zentralen Fonds einzuzahlen. Ziel ist es, die Kosten für die Beseitigung von Kunststoffabfällen und Umweltverschmutzung zu decken. Die Abgabenhöhe richtet sich nach der Menge der in Verkehr gebrachten Produkte. Zudem müssen sich die Hersteller registrieren und detaillierte Berichte über ihre Produkte und Verpackungen abliefern. Mit diesen Maßnahmen soll der Einsatz von Einwegkunststoffen reduziert und umweltfreundliche Alternativen gefördert werden.

    9 Thesen zur Reformierung des Gesetzes

    „Unsere 9 Thesen zeigen, wie eine sinnvolle Reform aussehen könnte. Wir brauchen keine zusätzlichen Strafen und Bürokratie, sondern praxisorientierte Lösungen, die Unternehmen zu Innovationen motivieren und die Umwelt tatsächlich entlasten.“, erklärt Uwe Fernholz, Geschäftsfüher der Fernholz GmbH.

    Die 9 Thesen von Fernholz fordern eine Neuausrichtung des Gesetzes in folgenden Bereichen:

    1. Wirtschaftliche Fairness
    Die einseitige finanzielle Belastung durch das Einwegkunststofffondsgesetz trifft deutsche Mittelständler hart und führt zu höheren Preisen für Verbraucher, ohne einen klaren ökologischen Mehrwert zu garantieren. Die Unternehmen sehen sich gezwungen, die Zahlungen ab 2024 und 2025 auf die Produktpreise umzulegen. Dies bedeutet, dass die Endverbraucher ab 2026 die zusätzlichen Kosten tragen müssen – eine Entwicklung, die die allgemeine Preisstabilität gefährdet.

    2. Fehlende Innovationsförderung
    Anstatt innovative Materialien und Recyclingtechnologien zu fördern, bestraft das Gesetz Hersteller, die bereits umweltfreundliche Lösungen entwickeln.

    3. Nachhaltigkeit braucht Anreize statt Strafen
    Nachhaltigkeit wird durch positive Anreize und Förderung von Innovation besser erreicht als durch Bestrafung und Abgaben.

    4. Kalkulationsunsicherheit
    Die nicht vorhersehbaren Abgaben machen es Herstellern unmöglich, langfristige finanzielle Planungen und Rückstellungen zuverlässig zu gestalten.

    5. Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis
    Die inhaltlichen Vorgaben des Gesetzes sind in der Praxis kaum anwendbar, da selbst Prüfer keine klaren Richtlinien für die Umsetzung besitzen.

    6. Fehlende Transparenz der Fond-Verwendung
    Es gibt keine transparente Garantie dafür, dass die eingezahlten Mittel tatsächlich zur Umweltentlastung verwendet werden und nicht für andere Zwecke abfließen.

    7. Verfassungsrechtliche Bedenken
    Das Gesetz ist so unausgereift, dass mehrere große Unternehmen bereits Verfassungsbeschwerden eingereicht haben, um gegen die Ungerechtigkeit vorzugehen.

    8. Ungleiche Wettbewerbsbedingungen
    Das Gesetz schafft einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich, was Arbeitsplätze gefährdet.

    9. Alternative Lösungsansätze werden ignoriert
    Statt auf Steuermechanismen zu setzen, sollten bessere Recyclingquoten, kreislaufwirtschaftliche Innovationen und Bildungsmaßnahmen gefördert werden.

    Fernholz Verpackungen ist bereit, mit Politik und Gesellschaft in einen konstruktiven Dialog zu treten, um das Einwegkunststofffondsgesetz zukunftsfähig zu gestalten. Die neun Thesen bieten hierfür konkrete Ansätze und Lösungsvorschläge.

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    W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG.
    Herr Dirk Meid
    Gewerbegebiet Ihne 2
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    Die W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG ist ein Produzent für Folien und Kunststoffverpackungen mit Sitz in Meinerzhagen und Schkopau. Das Unternehmen hat zahlreiche Zertifikate, die nachhaltige und innovative Projekte auszeichnen.

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