• PFAS- und PFC-Entsorgung in Sprinkleranlagen

    Die NT Service GmbH warnt vor illegalen Entsorgungspraktiken bei PFAS-haltigen Löschanlagen und setzt auf transparente, rechtssichere Lösungen für Betreiber.

    Bild_Berlin, September 2025_ – Die NT Service GmbH, Spezialist für die Dekontamination von Schaumlöschanlagen und Sprinklersystemen, nimmt Stellung zur aktuellen Diskussion um die Entsorgung von PFAS- und PFC-belasteten Flüssigkeiten aus Löschanlagen. Hintergrund sind zunehmend fragwürdige Geschäftspraktiken am Entsorgungsmarkt, die Betreiber von Brandschutzanlagen in erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken bringen können.

    Gefahrstoff PFAS: Eine unsichtbare Bedrohung

    Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS, früher auch als PFC bezeichnet) sind hochpersistente Chemikalien, die weltweit in der Umwelt nachweisbar sind. Sie reichern sich im Grundwasser, in Böden und in der Nahrungskette an. Besonders kritisch: In Sprinkler- und Schaumlöschanlagen wurden jahrzehntelang PFAS-haltige Schaummittel eingesetzt. Auch nach Umstellungen auf fluorfreie Alternativen verbleiben Rückstände in Leitungen, Tanks und Netzstrukturen – gelöst in Wasser, Spülflüssigkeiten und Restlöschmitteln.

    Solche belasteten Flüssigkeiten dürfen nicht ohne Genehmigung in die Kanalisation oder in Vorfluter eingeleitet werden. Der Betreiber trägt die Verantwortung und haftet persönlich bei Verstößen.

    Rechtsrahmen: Mehr als nur die POP-Verordnung

    Oft wird bei der Diskussion allein auf die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 verwiesen, die den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen regelt. Tatsächlich gilt jedoch ein breites Netz von Vorschriften:

    1. Wasser- und Abwasserrecht

    § 58 WHG: Genehmigungspflicht für Indirekteinleitungen in öffentliche Abwasseranlagen.

    Abwasserverordnung (AbwV): Herkunftsbezogene Anhänge mit Grenz- und Anzeigepflichten.

    EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG): Ziel „guter chemischer Zustand“ für Grund- und Oberflächenwasser.

    EU-Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU, IED): Vorgaben für industrielle Abwassereinleitungen.

    EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184): Festlegung von PFAS-Parametern (z. B. Summe 20 PFAS 0,10 µg/L).

    Fazit: Jede nicht genehmigte Einleitung stellt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar.

    2. Chemikalienrecht

    REACH-Verordnung (EG) 1907/2006: Registrierung und Bewertung gefährlicher Stoffe.

    CLP-Verordnung (EG) 1272/2008: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung umweltgefährlicher Stoffe.

    3. Abfallrecht

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): PFAS-haltige Spül- und Reststoffe sind in der Regel als gefährlicher Abfall einzustufen.

    Elektronisches Nachweisverfahren (eANV): Pflicht zur lückenlosen Dokumentation des Entsorgungswegs.

    4. Arbeitsschutzrecht

    Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 400/500/402: Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Expositionsermittlung.

    ArbSchG: Präventionspflichten des Arbeitgebers.

    5. Internationale Standards

    Stockholm-Konvention (2001): Globales Abkommen zu POPs (inkl. PFOS, PFOA, PFHxS).

    OECD PFAS Guidance (2021): Internationale Leitlinien zu Risikomanagement.

    US EPA Health Advisories: Leitwerte für PFOA, PFOS, GenX (HFPO-DA) und PFBS im Trinkwasser.

    ISO 14001 / ISO 45001: Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme.

    DIN EN 858-1/2: Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (nur ergänzend, nicht zur PFAS-Entfernung geeignet).

    VdS-Richtlinien Brandschutztechnik: Branchenleitfäden für Planung und Betrieb.

    Besonders kritische PFAS-Varianten: FTS, Capstone, GenX

    Neben den klassischen Substanzen PFOS, PFOA und PFHxS sind auch moderne Ersatzstoffe relevant:

    Fluortelomer-Sulfonate (FTS): Hochmobil, schwer abbaubar.

    Capstone A/B: Fluortelomer-Tenside; toxikologisch bedenklich, analytisch anspruchsvoll.

    GenX (HFPO-DA): Ersatzstoff für PFOA, aber hoch persistent, mit dokumentierten Lebertoxizitäten.

    Diese Stoffgruppen zeigen: Auch neue „Alternativen“ erfordern eine kontrollierte Entsorgung und Dokumentation.

    Fragwürdige Geschäftspraktiken

    Die NT Service GmbH warnt ausdrücklich vor Angeboten, die auf „Verdünnung und Einleitung ins Abwassernetz“ oder Deklarationen als „unbedenkliches Abwasser“ setzen. Solche Praktiken sind rechtswidrig und bergen erhebliche Risiken für Betreiber:

    hohe Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen, Sanierungspflichten für kontaminiertes Grundwasser, Reputationsschäden bei Öffentlichkeit und Behörden.

    Verantwortung der Betreiber

    Jeder Betreiber ist verpflichtet:

    belastete Flüssigkeiten getrennt zu erfassen, akkreditierte Analytik (z. B. LC-MS/MS) durchführen zu lassen, ausschließlich zertifizierte Entsorgungswege zu nutzen, Behörden über Art und Menge der Abfälle korrekt zu informieren.

    Ein Verschweigen oder Zurückhalten von Informationen kann als Umweltstraftat gewertet werden.

    Die Lösung: Sichere und rechtssichere Entsorgung

    Die NT Service GmbH bietet ein vollständiges, rechtskonformes Verfahren:

    Entleerung und Spülung von Sprinklernetzen und Tanks, chemisch-physikalische Dekontamination,

    Analytik sämtlicher Flüssigkeiten (inkl. Ersatzstoffe wie GenX, FTS, Capstone), Dokumentation gemäß POP-VO, WHG, KrWG, GefStoffV, Übergabe an genehmigte Sonderabfallanlagen.

    So erhalten Betreiber volle Rechtssicherheit – und schützen Umwelt, Mitarbeiter und Organisation.

    Fazit

    Die Entsorgung von PFAS-belasteten Flüssigkeiten ist keine Randaufgabe, sondern eine Kernfrage des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wer solche Flüssigkeiten unzulässig einleitet oder Behörden unvollständig informiert, handelt illegal und gefährdet Umwelt, Gesellschaft und die eigene Zukunft.

    Die NT Service GmbH steht für Transparenz, wissenschaftliche Nachweisbarkeit und rechtssichere Lösungen – gegen fragwürdige Geschäftspraktiken, für eine saubere und verantwortungsvolle Entsorgung.

    Weiterführende Links

    POP-Verordnung (EU) 2019/1021

    Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Abwasserverordnung (AbwV)

    EU-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG

    EU-Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU

    EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184

    REACH-Verordnung (EG) 1907/2006

    CLP-Verordnung (EG) 1272/2008

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    TRGS-Regelwerk (z. B. 400/500/402)

    Stockholm-Konvention

    OECD PFAS Guidance 2021

    US EPA PFAS Health Advisories

    ISO 14001 Umweltmanagement

    ISO 45001 Arbeitsschutzmanagement

    DIN EN 858 Abscheideranlagen

    VdS-Richtlinien Brandschutz

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    NT Service GmbH
    Herr Matthias Natusch
    Baathstrasse 6b 6b
    15518 Steinhöfel OT Heinersdorf
    Deutschland

    fon ..: 033432746089
    web ..: https://tnt-reinigung.de
    email : info@nt-service.eu

    Die NT Service GmbH mit Sitz in Brandenburg ist führender Anbieter für technische Sonderreinigungen, PFAS-Dekontamination und explosionsgestützte Verfahren in industriellen Anlagen. Seit 2012 entwickelt das Unternehmen unter der Leitung von Geschäftsführer Matthias Natusch innovative Lösungen zur Entfernung persistenter Schadstoffe aus sicherheitskritischer Infrastruktur – mit Fokus auf Umweltkonformität, Rückstandsanalytik und rechtssichere Verfahrensführung. Der Einsatzbereich erstreckt sich über ganz Mitteleuropa.

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