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Aktuelle Studie zum Verhältnis zwischen Betreuer und Arzt
Zwei Drittel aller befragten Ärzte haben Patienten, die unter Betreuung stehen! Experten fordern daher gesetzliche Grundlagen für das Arzt-Betreuer-Verhältnis.
Die Studie ist in Auftrag gegeben worden, weil sich vermehrt sowohl unter Betreuung stehende Menschen und /oder ihre Angehörigen als auch behandelnde ÄrztInnen an das Forschungsinstitut gewandt haben und Missstände im Arzt-Betreuer-Verhältnis beklagen.
Ziel der Forschungsarbeit des Instituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung war es erstmalig die Situation im Verhältnis zwischen unter Betreuung stehenden Personen und ÄrztInnen zu analysieren.
Dazu wurden über 3000 ÄrztInnen in deutschen Ballungszentren (Arztpraxen und Krankenhäuser) angeschrieben. Zwei Drittel aller befragten Ärzte (69%) haben heute schon mit Betreuungsfällen zu tun.
Nur in 38 % der Fälle setzen sich die BetreuerInnen selbstständig mit den behandelnden ÄrztInnen in Verbindung.
Fast in der Hälfte der Fälle (45 %) setzen sich die Betreuer jedoch nur selten mit den ÄrztInnen in Verbindung.Noch deutlicher ist das Ergebnis hinsichtlich der Erreichbarkeit der BetreuerInnen für die behandelnden ÄrztInnen: 48 % von Ihnen haben angegeben, dass die Betreuer schwierig zu erreichen sind. 22 % haben angegeben, dass die Betreuer überhaupt nicht erreichbar sind.
Die Kontaktdaten der Betreuer, die den ÄrztInnen an sich vorliegen müssten, liegen 48 % der Ärzte gar nicht vor. Auch dieses Ergebnis ist erschreckend.Die Umfrage führt demzufolge auch zu krassen Ergebnissen hinsichtlich der medizinischen Information: nur 11 % der ÄrztInnen bestätigen, dass die Betreuer über die medizinischen Belange der ärztlich behandelten, unter Betreuung stehenden Personen, informiert werden. 50 % sagen „meistens“, 22 % der Ärzte sagen „selten“.
Damit ergibt sich auch folgende Situation bei der Durchführung von wichtigen medizinischen Operationen oder Behandlungsweisen:
52 % der Ärzte reicht eine mündliche oder schriftliche Stellungnahme des Betreuers, es findet weder ein persönliches Gespräch zwischen BetreuerInnen und ÄrztInnen statt, noch erfolgt ein Beratungsgespräch in Gegenwart des Patienten.
53 % der befragten Ärzte erstellen eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme bei der Durchführung von Operationen oder Behandlungsweisen für BetreuerInnen, 38 % erstellen keine Stellungnahmen.Die Rechtsexperten des Kester-Haeusler-Forschungsinstituts für Betreuungsrecht fordern daher eine gesetzliche Regelung für die Situation zwischen Ärzten und Betreuern.
„Bisher fehlt es an jeglicher gesetzlichen Grundlage zur Wahrung der Rechte der betreuten Personen. Lebensentscheidende Operationen oder Behandlungen sollten nur in Gegenwart des Betreuers und des Patienten mit dem Arzt besprochen werden“, ergänzt Prof. Dr. jur. utr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Kester-Haeusler-Stiftung und Initiator der Studie.Dem Forschungsinstitut liegen zur Berichterstattung entsprechende Fallbeispiele vor, bei denen sich die Betroffenen für Interviews zur Verfügung stellen. Auch Prof. Dr. Volker Thieler steht jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Prof.Dr.Volker Thieler; Mail RA
Herr Prof.Dr. Volker Thieler
Dachauer Straße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschlandfon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : prof.thieler@rechtsanwalt-thieler.deIm Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und für internationales Erbrecht http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de bereits seit über 30 Jahren intensiv mit Rechtsfragen, Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr.Volker Thieler steht für Fragen gerne zur Verfügung.
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Pressekontakt:
Kester-Haeusler-Stiftung
Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstr. 61
82256 Fürstenfeldbruckfon ..: 0814141548
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email : wolfrum@kester-haeusler-stiftung.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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