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BSG beanstandet Rentenbescheide
Das Bundessozialgericht hat reduzierte Rentenbescheide beanstandet. Ohne Anlagen können nicht einmal Rentenexperten prüfen, wie die Höhe einer Rente zustande gekommen ist.
10 Tausende Rentenbescheide beanstandet – Versicherte haben Anspruch auf Transparenz!
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) künftig wieder mehr Informationen preisgeben muss, wie die Höhe der Rente zustande kommt.
Damit stützt das höchste deutsche Sozialgericht Forderungen des Bundesverbandes der Rentenberater, der von den gesetzlichen Rententrägern wiederholt mehr Transparenz gefordert hatte.
Dass behördliche Entscheidungen eine verständliche Sprache und eine nachvollziehbare Gestaltung brauchen, ist sicher Konsens. Diverse behördliche Dokumente können an der ein oder anderen Stelle optimiert werden. Die Gesetzliche Rentenversicherung ist dabei nach Auffassung des Bundessozialgerichts jedoch über das Ziel hinausgeschossen.
In einem mehrstufigen Prozess wurden seit 2018 die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung einem „Lifting“ unterzogen, dem verschiedene Anlagen, die früher Bestandteil der Rentenbescheide waren, zum Opfer fielen. Dafür gab es – jedenfalls nach Auffassung der Rententräger – gute Argumente. Neben der Papier- (Umwelt) und Druckkosten-Ersparnis (Verwaltungsaufwand) würden die Bürger durch die ihnen ohnehin unverständlichen Anlagen nur verwirrt.
„Wie die im Arbeitsleben erzielten Entgelte bzw. Beitragszahlungen in eine Leistung umgerechnet wurden, sollte aber fortan das Geheimnis der Verwaltung bleiben. Das haben wir immer wieder kritisiert und die Rentenversicherung aufgefordert, transparenter zu werden“, erklärt Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater.
In einem Verfahren, das Rentenberater Christian Lindner aus Dresden für einen Mandanten geführt hat, hat nun auch das Bundessozialgericht festgestellt, dass die aktuelle Gestaltung der Rentenbescheide rechtswidrig ist und sie „…nicht in allen Punkten die nach § 35 Abs. 1 SGB X erforderliche Begründung enthielten.“
(BSG, B 5 R 21/39 R vom 06.07.2022)„Es ist gut, dass sich das Gericht in der Frage der notwendigen Anlagen unseren Argumenten und vorinstanzlichen Einschätzungen angeschlossen hat. Ohne diese Anlagen können nicht einmal wir Rentenexperten prüfen, ob die Sachbearbeiter der Versicherung sauber gearbeitet haben. Wie die Höhe einer Rente wirklich zustande gekommen ist, muss transparent und nachvollziehbar dargestellt werden“ betont Lindner.
Das Bundessozialgericht hatte zwar den Teil der Klage, in dem es um die Erstattung der Kosten für den Widerspruch ging, abgewiesen, der vereinfachten Form der aktuellen Rentenbescheide aber eine klare Absage erteilt.
Rentenbescheide und -berechnungen sind allerdings auch mit diesen ergänzenden Informationen kompliziert und für Laien nur schwer verständlich.
Ratsuchende finden sachkundige Hilfe unter www.rentenberater.de.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Thomas Neumann
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Deutschlandfon ..: 030 62725502
web ..: https://www.rentenberater.de
email : info@rentenberater.deDer Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.
Pressekontakt:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Stephan Buchheim
Kaiserdamm 97
14057 Berlinfon ..: 01781444178
email : presse@rentenberater.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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